Warum muss Verpackung gekennzeichnet werden?
Vorteile, Pflichten & Praxis-Tipps
Verpackungen sind mehr als nur äußere Hüllen für Ihre Waren. Sie tragen wichtige Informationen, die nicht nur den reibungslosen Transport gewährleisten, sondern auch gesetzlichen Vorgaben und Umweltschutzrichtlinien entsprechen müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Kennzeichnung von Verpackungen unerlässlich ist, wer dafür verantwortlich ist und wie Sie dies am besten umsetzen können.
Wichtig ist, dass die Kennzeichnung je nach Inhalt, Transportverpackung und dem verwendeten Material erfolgt. Das Kennzeichnen dient unterschiedlichen Zielen – und sollte entsprechend gestaltet bzw. angepasst werden.
1. Gesetzliche Vorgaben erfüllen
Die Kennzeichnung der Transportverpackung erfüllt gesetzliche Anforderungen und Verpflichtungen im Rahmen von Verpackungsgesetzen und Umweltschutzvorschriften.
2. Exakte Rückverfolgung der Waren
Durch die Kennzeichnung wird eine eindeutige Identifikation der Waren und der Transportverpackung ermöglicht – das sorgt für eine effiziente Rückverfolgung entlang der Lieferkette.
3. Umweltschutz & Recycling erleichtern
Nachhaltige Verpackungen werden durch die Kennzeichnung sofort erkennbar. Zudem ermöglicht sie eine schnelle Zuordnung und Erfassung des Materials, was den Recyclingprozess beschleunigen kann. Bekannt ist in diesem Zusammenhang auch das RESY-Symbol.
4. Logistikprozesse optimieren
Die Kennzeichnung erleichtert die manuelle Überprüfung im Wareneingang und -ausgang sowie die Nutzung von Logistiksystemen. Sie beschleunigt die Zuordnung von Verpackungen und den darin befindlichen Waren – sowohl während des Weitertransports als auch bei der Abwicklung beim Zoll.
5. Gefahrenhinweise korrekt ausweisen
Einer der bekanntesten Gründe für die Kennzeichnung auf der Verpackung sind Hinweise auf mögliche Gefahren. Diese Hinweise sind nicht nur notwendig, sondern teils sogar gesetzlich vorgeschrieben – etwa bei der Kennzeichnung von Gefahrgut.
6. Kundenzufriedenheit steigern
Eine klare Kennzeichnung hilft nicht nur Ihnen als Versender, sondern erhöht auch die Zufriedenheit Ihrer Kunden: Relevante Informationen sind auf einen Blick ersichtlich und die schnelle Zuordnung von Ware und Verpackung im weiteren Prozess wird erleichtert.
7. Kennzeichnungspflichten in EU- und Nicht-EU-Ländern
Überblick über die Vielfalt der Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in der EU und darüber hinaus.
Die Harmonisierung der Kennzeichnung von Verpackungen – insbesondere im Hinblick auf Umweltlabel – ist innerhalb der EU bislang leider nicht einheitlich geregelt. Um sicherzustellen, dass Ihre Verpackung in jedem Land den Anforderungen entspricht, finden Sie hier eine kompakte Zusammenfassung wichtiger Unterschiede:
Deutschland
In Deutschland existiert keine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Verpackungen. Werden Kartons und Waren jedoch ins Ausland verschickt, gelten die Vorschriften des Ziellandes. Häufig werden freiwillig Umweltlabel und Symbole auf Verpackungen angebracht.
Österreich
Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Österreich keine direkte Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Allerdings müssen Inhalte wie Gefahrenstoffe auf den Verpackungen angegeben werden. Genaue Richtlinien dazu sind in der österreichischen Verpackungsverordnung festgelegt.
Italien
Italien hat seit dem 01.01.2023 eine Kennzeichnungspflicht, insbesondere im Bereich Umweltkennzeichnung. Alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen (B2C und B2B) müssen mit der Abkürzung und Nummer des Materials versehen sein. Zusätzlich ist im B2C-Bereich ein Entsorgungshinweis erforderlich; im B2B-Bereich entfallen Hinweise zum Entsorgungsweg. Wichtig: Alle manuell trennbaren Komponenten der Verpackung müssen gekennzeichnet sein.
Frankreich
Auch in Frankreich muss gekennzeichnet werden, jedoch ist die Umweltkennzeichnung nur im B2C-Bereich (Haushaltsverpackungen) vorgeschrieben. Das Triman-Logo muss auf der Haushaltsverpackung zusammen mit einer Sortieranleitung aufgedruckt sein. Für Verpackungen im B2B-Bereich gilt diese Regelung nicht.
Schweiz
Für den Import in die Schweiz (als Nicht-EU-Land) ist keine spezielle Kennzeichnung der Verpackung erforderlich. Symbole wie Umweltlabel oder der grüne Punkt können in der Regel auf der Verpackung belassen werden.
8. Was passiert bei Nichtkennzeichnung?
Konsequenzen von Stopp des Weitertransportes bis Geldstrafen.
Wer gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung nicht beachtet, muss mit Konsequenzen rechnen: von einem Stopp des Weitertransportes bis hin zu Geldstrafen. Welche Folgen im Detail eintreten, hängt u. a. vom Zielland, den jeweiligen Vorschriften und den transportierten Mengen ab. Um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich die konsequente Einhaltung der Kennzeichnungsvorgaben.
9. Wer muss welche Verpackungen kennzeichnen?
In der Regel liegt die Verantwortung für die Kennzeichnung der Transportverpackung bei demjenigen, der diese in den Verkehr bringt. Als produzierendes Unternehmen oder Versender sind Sie verpflichtet, Waren passend zu verpacken und die Verpackung gemäß Vorschriften und Inhalt zu kennzeichnen. Agieren Sie als Händler oder vertreiben Waren als Drittanbieter, sollten entsprechende Kennzeichnungen bereits vom Vorlieferanten bzw. Hersteller angebracht sein.
Einige Verpackungen sind bereits ab Werk gekennzeichnet. Beispiel: Europaletten werden während der Herstellung mit erforderlichen Kennzeichnungen für den Export ausgestattet. Wichtig: Trotz vorhandener Kennzeichnung (z. B. auf der Palette) können zusätzliche Kennzeichnungen der Ware erforderlich sein – insbesondere bei Exporten in andere Länder.
10. Richtige Kennzeichnung an der Transportverpackung: So geht's!
Von der Auswahl bis zur Platzierung: Tipps für die optimale Kennzeichnung
Wählen Sie Kennzeichnungen passend zur Ware, zum Verpackungsmaterial und zum Bestimmungsland – und achten Sie auf die richtige Positionierung. Viele Pakete werden maschinell eingelesen; Kennzeichnungen müssen daher so platziert werden, dass sie für Paketdienste, Kunden und Transporteure gut sichtbar und lesbar sind.
Auch die Auswahl des Ortes auf der Verpackung ist entscheidend: Die Kennzeichnung sollte auf den ersten Blick eine klare Botschaft vermitteln. Ob durch Klebeband, Etikett oder direkt auf dem Karton – wesentlich ist, dass die Kennzeichnung deutlich sichtbar ist. Die genaue Platzierung hängt vom Einzelfall, der Umverpackung und den zu versendenden Waren ab.
Expertentipp: Kombinieren Sie eine maschinenlesbare Kennzeichnung (z. B. Barcode/Label) mit gut sichtbaren Handling- und Gefahrhinweisen. Prüfen Sie bei Exporten stets die Anforderungen des Ziellandes, um Nacharbeit, Verzögerungen oder Transportstopps zu vermeiden.
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Häufig gestellte Fragen
FAQ
Nein, in beiden Ländern gibt es keine generelle Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen. Dennoch müssen inhaltliche Pflichtangaben (z. B. Gefahrstoffe) eingehalten werden – und bei Exporten gelten die Regeln des Ziellandes.
Beispiele sind Italien (Pflicht zur Umweltkennzeichnung inkl. Materialcode, seit 01.01.2023) und Frankreich (Triman-Logo für B2C/Haushaltsverpackungen). Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Land und Zielgruppe (B2C vs. B2B).
In der Regel derjenige, der die Transportverpackung in Verkehr bringt – also häufig das produzierende Unternehmen bzw. der Versender. Bei Handels- und Drittanbieter-Konstellationen sollten Kennzeichnungen idealerweise bereits vom Hersteller/Vorlieferanten vorhanden sein.
Je nach Zielland und Verstoß drohen u. a. Transportstopps, Verzögerungen und Geldstrafen. Daher lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der Vorgaben.
So, dass sie gut sichtbar und (bei automatisierter Verarbeitung) maschinenlesbar sind. Die optimale Position hängt von Verpackungsart, Umverpackung und Transportweg ab – wichtig ist eine klare, schnell erfassbare Botschaft.
Fazit
Die Kennzeichnung von Verpackungen ist ein zentraler Baustein für Compliance, sichere Transporte und effiziente Prozesse. Sie verbessert die Rückverfolgbarkeit, unterstützt Recycling und Umweltschutz, erleichtert Logistik und Zollabwicklung und steigert die Kundenzufriedenheit. Da die Kennzeichnungsvorschriften international unterschiedlich sind, sollten Sie bei Exporten stets die Anforderungen des Ziellandes prüfen.
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Quellen: Österreichische Verpackungsverordnung (BMK): bmk.gv.at